- Grundstückslasten
- Grundstückslastenf pl (JUR) βάρη nt pl ακινήτου
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.
Saldierungsverbot — Das Saldierungsverbot aus § 246 Abs. 2 HGB ist eine Vorschrift für die bilanzielle Rechnungslegung. Posten der Aktivseite einer Bilanz dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden. In der Gewinn und Verlustrechnung dürfen… … Deutsch Wikipedia
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung — Teil der ⇡ Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). 1. Begriff: Bestimmte Regeln der ⇡ Rechnungslegung, die sich speziell der Aufstellung des ⇡ Jahresabschlusses widmen. 2. Arten: a) Gliederungsgrundsätze: Nach dem Grundsatz der Klarheit und … Lexikon der Economics
Verrechnungsverbot — Saldierungsverbot; Grundsatz, nach dem in der Bilanz Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite (namentlich Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten) und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden sollen (§ 246 II HGB).… … Lexikon der Economics